Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 1 Abs 5 S 2 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und Beschränkung der Überprüfung der sozialen Auswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit gelten nicht bei wesentlicher Änderung der Sachlage nach Interessenausgleich; Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und Beschränkung ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsbedingten Kündigung - Wirksamkeit - Interessenausgleich mit Namensliste
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitnehmers für eine wesentliche Änderung der Sachlage; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.06.2010 - 9 Ca 2551/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10
- BAG, 09.05.2011 - 10 AZN 431/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10
Eine geringfügige Veränderung genügt nicht (BAG 12.03.2009 - 2 AZR 418/07 - EZA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 17).Das kann etwa der Fall sein, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden, der Arbeitnehmer aber durch andere Arbeitnehmer, beispielsweise durch einen Leiharbeitnehmer oder dadurch ersetzt worden ist, dass andere Arbeitnehmer seine Tätigkeiten in überobligatorische Art und Weise mit erledigen (vgl. BAG 12.03.2009, a. a. O.).
Auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen kann gerichtlich nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden (BAG 12.03.2009, a. a. O.).
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08
Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10
Zur Beantwortung der Frage, ob eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG durch einen Personalabbau vorliegt, kann auf die Zahlenwerte zu § 17 Abs. 1 KSchG abgestellt werden (zuletzt BAG 12.05.2010 - 2 AZR 551/08 - EZA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 21).Der erforderliche Rückbezug (vgl. BAG 12.05.2010, a. a. O.) der Namensliste ihrerseits auf den Interessenausgleich ist gegeben.
- BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10
Die Darlegungs- und Beweislast für eine wesentliche Änderung der Sachlage in diesem Sinne trägt der Arbeitnehmer (BAG 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - EZA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 11;… KR/KSchG-Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rz. 704). - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10
Da für die Wirksamkeit einer Kündigung die Umstände maßgebend sind, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestanden, kommt es darauf an, ob eine in diesem Sinne wesentliche Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigung eingetreten ist (BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EZA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8).